Batteriegesetz / Altgeräte- und Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie als Endverbraucher sind dazu verpflichtet Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung an dem Vertreiber oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben.
Die Entsorgung über den Hausmüll ist vom Gesetzgeber untersagt bzw. verboten.
Bei Fragen zur Rückgabemöglichkeit setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (TelefonDoktor.de - Marc Reuter, Zülpicher Strasse 68, 52349 Düren, Telefon: +49 (0) 2421 9511 -22 ) und wir helfen Ihnen umgehend weiter.
Die Rücknahme von Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung erfolgt kostenlos von den kommunalen Entsorgungsunternehmen bzw. dafür vorgesehenen Sammelstellen.
Die über uns bezogenen Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung können Sie auch kostenfrei an uns zurückgeben oder per Post an folgende Adresse senden:
TelefonDoktor.de - Marc Reuter
Zülpicher Strasse 68
52349 Düren
Gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgen wir Elektronikgeräte, Batterien, Akkumulatoren und Verpackung.
BattG - Batteriegesetz
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
BattGDV - Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetzes
ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Ab 24. März 2006 sind Endverbraucher dazu verpflichtet, ihre Altgeräte mit dem Symbol der „durchkreuzte Mülltonne“, an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger kostenfrei zurück zugegeben, da diese nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden darf!
VerpackV – Verpackungsverordnung
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die »als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen«. Hersteller oder Vertreiber der Produkte sind verpflichtet, entweder die Verpackungsabfälle im Geschäft oder in der unmittelbaren Nähe unentgeltlich zurückzunehmen (sog. Selbstentsorger) oder sich an einem flächendeckenden System zu beteiligen, das die Verpackungsabfälle beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe abholt (sog. Duale Systeme wie z.B. der „Grünen Punkt“ Duales System Deutschland AG oder das „RESY“-Symbol).